Informationen
Presbyteriumssitzungen vom 26. Oktober und 02. November 2020

Bis auf weiteres werden die Kollektenzwecke nicht mehr im Gemeindebrief veröffentlicht. Das Presbyterium will die Kollektenzwecke in der Coronakrise flexibler und am Bedarf orientiert bestimmen können.  

Teilerlassregelung Kirchensteuer 

Das Presbyterium folgt der Empfehlung der Evangelischen Kirche im Rheinland vom 28. April 1994, in Fällen der Tarifvergünstigung nach § 34 bzw. § 17 Einkommensteuergesetz die auf diese Tarifvergünstigung entfallende Kirchensteuer auf Antrag im Wege einer Einzelfallentscheidung um die Hälfte zu reduzieren und beschließt in seiner Sitzung am 26.10.2020 die Einführung dieser Regelung. 

Das Presbyterium folgt der Empfehlung der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Einführung eines Kappungssatz von 3,5% des für die Kirchensteuerberechnung maßgebenden zu versteuernden Einkommens (§ 51a EStG) und beschließt in seiner Sitzung am 26.10.2020 die Einführung dieser Regelung.  

Seniorenarbeit 

Das Presbyterium beschließt, den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Frau Ursula Janzen, ab dem 01.12.2020 um ein weiteres Jahr bis zum 30.11.2021 zu verschieben und freut sich, dass Uschi Janzen dem auch zustimmt. 

VertreterIn Verbandsvertretung Ev. Krankenhäuser 

Das Presbyterium entsendet Christian Hermes in die Verbandsvertretung zur Förderung Ev. Krankenhäuser in Duisburg, Dinslaken und Oberhausen:  

Stellvertretender Vorsitz Presbyterium  

Das Thema Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Presbyteriums wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Tagesordnung aufgenommen 

Die Straßenadventskalender kann in diesem Jahr coronabedingt nicht stattfinden. 

Seniorenadventsfeier 

Die Adventsfeiern werden nicht stattfinden. Alternativ sollen an drei Nachmittagen geistliche Impulse zum Advent in der Kirche stattfinden. 

Der Gottesdienst am Sonntag nach dem zweiten Weihnachtsfeiertag (27. Dezember) wird  abgesagt.  

Encounter 

Der Encounter soll im Dezember in Form einer Thomasmesse stattfinden. 

 Sommerfreizeiten 2021  

Neben den Freizeitmaßnahmen im Sommer für Jugendliche, deren Planung das Presbyterium bereits in seiner Sitzung vom 28. September zugestimmt hat (Freizeithaus in Deutschland, ggf. zwei Freizeiten hintereinander; Aktivfreizeiten für kleine Gruppen) soll es noch zwei Städtetouren in den Sommerferien geben (Berlin und Ostdeutschland, sowie Hamburg, Lübeck, Flensburg für max. 20 Personen). 

 Trauerndencafé 

Die Arbeit des Trauerndencafés wird auf Initiative der beiden ehrenamtlichen Leiterinnen eingestellt. Das Presbyterium dankt den beiden verantwortlichen Ehrenamtlichen Ingrid und Jutta für ihren Dienst in den vergangenen sieben JAhren  

Renovierung Großer Saal 

In der 44. KW werden die Arbeiten abgeschlossen 

Das Presbyterium beschließt, dass die Gottesdienste in der Apo im November als Präsenzveranstaltung stattfinden. Der Livestream im November ist nicht sichergestellt. Es wird sich bemüht, dass einzelne Gottesdienste gestreamt werden können. 

Coronabedingt sind „Versammlungen von nicht rechtlich vorgesehenen Gruppen und Kreisen […], außer den Angeboten der Jugendhilfen, bis zum 30. November nicht zulässig“ (aus dem Corona-Newsletter der EKiR). 

In der Apo gehören die Minimänner, die Minimäuse, T-Time und Komma zum Bereich der „Jugendhilfen“. Diese Gruppen können sich weiterhin wie folgt treffen:  

– die zulässige Gruppengröße beträgt höchstens 10 Personen (inkl. Mitrabeitende) 

– es gibt nicht mehr „Bezugsgruppen“ 

– es dürfen sich mehrere Gruppen in einer Einrichtung aufhalten (offener Treff und zeitlich stattfindende Kinder- und Jugendgruppe). 

– die Einhaltung des Mindestabstands innerhalb der Gruppe der Jugendarbeit ist nicht erforderlich. Auf ihn wird aber geachtet.  

– Alltagsmasken müssen aber getragen werden. 

– in geschlossenen Räumen ist eine mindestens regelmäßige Durchlüftung sicherzustellen.